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Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

Die Weiterbildung und Umschulung behinderter Menschen wird rechtlich gestützt. Die meisten gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf die Förderung der Betroffenen selbst. In dieser Rubrik erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen für Personalverantwortliche, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen von Relevanz sind.

Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen eine möglichst dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - mindestens fünf Prozent - sicherzustellen.

Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Menschen bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens besonders berücksichtigen. Weiterhin müssen sie ihren schwerbehinderten Mitarbeitern im zumutbaren Umfang die Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung erleichtern.

Quelle:
§ 81 SGB IX

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Eine der Aufgaben des Integrationsamtes ist es, behinderte Menschen durch begleitende Hilfen im Arbeitsleben zu fördern. Dabei arbeitet das Integrationsamt mit der Bundesagentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern eng zusammen. Die begleitende Hilfe soll gewährleisten, dass schwerbehinderte Menschen auf Arbeitsplätzen beschäftigt sind, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können. Die psychosoziale Betreuung von schwerbehinderten Menschen wird als begleitende Hilfe im Arbeitsleben gewährleistet, wenn sie nach Umständen des betroffenen Menschen notwendig ist. Ebenso sollen schwerbehinderte Menschen durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber sich besser am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen behaupten können. Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Quelle:
§ 102 SGB IX

Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Personalverantwortliche

Eine weitere wichtige Aufgabe des Integrationsamtes ist die Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte, um Schwierigkeiten im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen zu verhindern oder zu beseitigen.

Quelle:
§ 102 SGB IX

Weiterführende Links zu den genannten Gesetzen und Verordnungen:

Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.

Weitere Informationen im Internet:

Weitere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen zur sozialen Sicherheit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bmwi.bund.de und des Bundesministeriums für Gesundheit Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bmg.bund.de.