
Angesichts zunehmender betrieblicher Weiterbildungsaktivitäten dürfen Mitarbeiter mit Behinderung nicht „außen vor“ bleiben. Eine Einbindung in die betriebliche Personalentwicklung gelingt, wenn behindertenspezifische Belange berücksichtigt, individuelle Qualifikationsdefizite ermittelt und bestehende Förderhilfen gezielt genutzt werden. Neben fachlichen sind vermehrt auch personale und soziale Kompetenzen bei Mitarbeitern mit Handicap zu entwickeln. Dies ergab eine Studie des Projekts „KompetenzPlus“zum Thema „Beschäftigungssituation und Qualifizierungsbedarf schwerbehinderter Menschen in Betrieben“ (
www.f-bb.de).
Bei der Ermittlung des Qualifikationsbedarfs von behinderten Mitarbeitern im Betrieb stehen zunächst Fragen nach dem Ist-Zustand im Vordergrund, so etwa:
In einem weiteren Schritt ist zu ermitteln, wer in welcher Form qualifiziert werden kann oder soll. Grundlage hierfür ist eine strukturierte Einzelerhebung mit einer daraus ableitbaren Qualifizierungsplanung und einer Qualifizierungsvereinbarung mit dem Betroffenen.
Hinweis:
Leitfaden für die Bildungspraxis des Projekts „KompetenzPlus“ (
www.f-bb.de)
Die Teilnahme an Qualifizierungsangeboten ist für behinderte Mitarbeiter oft deswegen erschwert, weil keine barrierefreien Rahmenbedingungen vorliegen. Nach Maßgabe der Behinderungsart bestehen barrierefreie Qualifizierungsbedingungen beispielsweise darin, dass
Hinweise:
Das Bereitstellen von geeigneten beruflichen Weiterbildungsangeboten für Menschen mit Handicap ist immer auch eine Frage, ob kompetente Anbieter bzw. Qualifizierungspartner zur Verfügung stehen. Folgende Punkte sind dabei von Bedeutung:
Hinweis:
Leitfaden für die Bildungspraxis des Projekts „KompetenzPlus":
www.f-bb.de
Zum Leistungskatalog der Rehabilitationsträger gehört u. a. auch die berufliche Anpassung und Weiterbildung behinderter Menschen (SGB IX § 33 Abs. 2). Sie wird aber in der Regel nur erbracht, wenn nach ärztlichen Feststellungen die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Krankheit oder Behinderung zu absehbaren Funktionseinschränkungen und damit zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben führt. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation – so etwa Anpassungs-, Erhaltungs-, Zusatz-, Wiedereinstiegsqualifizierungen oder Umschulungen – sind daher darauf gerichtet, die Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Förderinstrumente zur beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unseren Seite „finanzielle Förderung“.
Das Integrationsamt fördert die berufliche Fort- und Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen. Für das Integrationsamt reicht es dabei aus, dass die Maßnahme der langfristigen Sicherung des Arbeitsplatzes dient oder die Arbeitssituation erleichtert, unabhängig davon, ob ihre Ursache in der Behinderung liegt. Maßnahmen, die notwendig sind, um den Arbeitsplatz zu erhalten, z. B. im Zusammenhang mit einer Umsetzung nach Änderung der Betriebsorganisation, werden demnach gefördert. Finanzielle Hilfen werden immer auch dann gewährt, wenn behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei inner- oder außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen anfallen, die eine unvertretbare zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber darstellen.
Die Leistungen der Integrationsämter sind gegen über den Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, der Renten- und Unfallversicherungsträger etc. nachrangig (SGB IX § 102 Abs. 5).
Förderinstrumente zur beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unseren Seite „finanzielle Förderung“.
Genauso wie bei der Ausbildung gilt auch bei der beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen das Normalitätsprinzip: "So normal wie möglich – so speziell wie erforderlich".
Im Einzelnen bedeutet dies:
Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006