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Personalentwicklung für Mitarbeiter mit Handicap

Angesichts zunehmender betrieblicher Weiterbildungsaktivitäten dürfen Mitarbeiter mit Behinderung nicht „außen vor“ bleiben. Eine Einbindung in die betriebliche Personalentwicklung gelingt, wenn behindertenspezifische Belange berücksichtigt, individuelle Qualifikationsdefizite ermittelt und bestehende Förderhilfen gezielt genutzt werden. Neben fachlichen sind vermehrt auch personale und soziale Kompetenzen bei Mitarbeitern mit Handicap zu entwickeln. Dies ergab eine Studie des Projekts „KompetenzPlus“zum Thema „Beschäftigungssituation und Qualifizierungsbedarf schwerbehinderter Menschen in Betrieben“ (Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.f-bb.de).

Ermittlung des Qualifikationsbedarfs behinderter Arbeitnehmer

Bei der Ermittlung des Qualifikationsbedarfs von behinderten Mitarbeitern im Betrieb stehen zunächst Fragen nach dem Ist-Zustand im Vordergrund, so etwa: 

  • Wie viele (schwer-)behinderte Menschen sind beschäftigt?
  • Welche Tätigkeiten führen sie aus?
  • Gibt es aktuelle Probleme bei der Arbeitsausführung?
  • Sind die Arbeitsplätze (langfristig) gefährdet?
  • Zahlt der Betrieb Ausgleichsabgabe?
  • Haben (schwer)behinderte Mitarbeiter in den letzten Jahren an Weiterbildungen teilgenommen? Wurden die Resultate erfasst und ausgewertet?
  • Wurden spezielle Weiterbildungen für behinderte Beschäftige angeboten?

In einem weiteren Schritt ist zu ermitteln, wer in welcher Form qualifiziert werden kann oder soll. Grundlage hierfür ist eine strukturierte Einzelerhebung mit einer daraus ableitbaren  Qualifizierungsplanung und einer Qualifizierungsvereinbarung mit dem Betroffenen.

Hinweis:
Leitfaden für die Bildungspraxis des Projekts „KompetenzPlus“ (Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.f-bb.de)

Barrierefreie Rahmenbedingungen

Die Teilnahme an Qualifizierungsangeboten ist für behinderte Mitarbeiter oft deswegen erschwert, weil keine barrierefreien Rahmenbedingungen vorliegen. Nach Maßgabe der Behinderungsart bestehen barrierefreie Qualifizierungsbedingungen beispielsweise darin, dass

  • Verkehrswege und Räumlichkeiten mobilitäts- und/oder rollstuhlgerecht gestaltet werden, 
  • elektronische Medien leicht bedienbar, Web-Seiten übersichtlich und verständlich sind, 
  • Kommunikationshilfen und Gebärdensprachdolmetschern bereitgestellt werden,
  • homogene Lerngruppen gebildet werden, deren Lerntempo und Lernmethoden den Bedürfnissen aller Beteiligten angepasst werden können und
  • Trainer und Referenten neben fachlicher Qualifikation auch über behindertenspezifische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen

Hinweise:

  • Informationen zur barrierefreien Gestaltung der Lebensräume bewegungsbehinderter Menschen im pdf-Format, 74 KB:Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.ebba.kompetenzplus.de
  • Projekt "Barrierefrei Informieren und Kommunizieren" (BIK) der Blinden- und Sehbehindertenverbände (DBSV) und  Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf  (DVBS):Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bik-online.info
  • Aktion-Mensch-Initiative für ein barrierefreies Web:Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.einfach-fuer-alle.de
  • Anforderungsmerkmale einer erfolgreichen Verständigung mit hörgeschädigten Menschen im pdf-Format, 42 KB:Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.ebba.kompetenzplus.de
  • Dolmetscher-Vermittlungsstellen in Bayern:Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.lv-bayern-gehoerlos.org
  • Vereinbarung zur Übernahme von Kosten für Gebärdenspachdolmetscher – Leistungen:Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.integrationsaemter.de

Geeignete Bildungsanbieter und Qualifizierungspartner

Das Bereitstellen von geeigneten beruflichen Weiterbildungsangeboten für Menschen mit Handicap ist immer auch eine Frage, ob kompetente Anbieter bzw. Qualifizierungspartner zur Verfügung stehen. Folgende Punkte sind dabei von Bedeutung:

  • Verfügt der Bildungsanbieter über fachliches und behindertenspezifisches Know-how?
  • Sind ihm die Unternehmens- und Personalentwicklungsziele des Betriebs bekannt?
  • Kann er daraus Weiterbildungsziele für die betroffenen Mitarbeiter ableiten?
  • Ist er in der Lage, den Weiterbildungsbedarf vor Ort zu ermitteln und ein individualisiertes Konzept zu erstellen?
  • Bezieht er fachübergreifende Kompetenzen in die Qualifizierungsplanung mit ein?

Hinweis:
Leitfaden für die Bildungspraxis des Projekts „KompetenzPlus":Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.f-bb.de

Leistungen der Rehabilitationsträger

Zum Leistungskatalog der Rehabilitationsträger gehört u. a. auch die berufliche Anpassung und Weiterbildung behinderter Menschen (SGB  IX § 33 Abs.  2). Sie wird aber in der Regel nur erbracht, wenn nach ärztlichen Feststellungen die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Krankheit oder Behinderung zu absehbaren Funktionseinschränkungen und damit zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben führt. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation – so etwa Anpassungs-, Erhaltungs-, Zusatz-, Wiedereinstiegsqualifizierungen oder Umschulungen – sind daher darauf gerichtet, die Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Förderinstrumente zur beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unseren Seite „finanzielle Förderung“.

Leistungen der Integrationsämter

Das Integrationsamt fördert die berufliche Fort- und Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen. Für das Integrationsamt reicht es dabei aus, dass die Maßnahme der langfristigen Sicherung des Arbeitsplatzes dient oder die Arbeitssituation erleichtert, unabhängig davon, ob ihre Ursache in der Behinderung liegt. Maßnahmen, die notwendig sind, um den Arbeitsplatz zu erhalten, z. B. im Zusammenhang mit einer Umsetzung nach Änderung der Betriebsorganisation, werden demnach gefördert. Finanzielle Hilfen werden immer auch dann gewährt, wenn behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei inner- oder außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen anfallen, die eine unvertretbare zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber darstellen.

Die Leistungen der Integrationsämter sind gegen über den Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, der Renten- und Unfallversicherungsträger etc. nachrangig (SGB  IX § 102 Abs.  5).

Förderinstrumente zur beruflichen Weiterbildung finden Sie auf unseren Seite „finanzielle Förderung“.

Grundsätze der Förderung

Genauso wie bei der Ausbildung gilt auch bei der beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen das Normalitätsprinzip: "So normal wie möglich – so speziell wie erforderlich".

Im Einzelnen bedeutet dies:  

  • Allgemeine Leistungen  haben Vorrang vor besonderen Leistungen
  • Betriebliche Maßnahmen haben Vorrang vor außerbetrieblichen Maßnahmen
  • Wohnortnahe Leistungen haben Vorrang vor stationären Leistungen
  • Allgemeine Bildungsangebote haben Vorrang vor reha-spezifischen Maßnahmen
  • Regelausbildungen haben Vorrang vor behindertenspezifischen Ausbildungen

Weiterführende Links zu den genannten Gesetzen und Verordnungen:

Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer  Infothek.

Weitere Informationen im Internet: