
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen unterscheiden sich in formaler Hinsicht so etwa hinsichtlich der Zielsetzung, der rechtlichen Grundlagen, der beruflichen Verwertbarkeit, der Förderfähigkeit, des Lernorts oder des Ablaufs. Von besonderer Wichtigkeit ist, ob die berufsqualifizierende Maßnahme auf einer bundeseinheitlich anerkannten Fortbildungsregelung oder auf einer „Kammerregelung“ beruht, ob es sich um eine Weiterbildungsregelung einzelner Bundesländer, eine Umschulung oder um ein berufsbezogenes Studium handelt. Fortbildungen ohne anerkannten Berufsabschluss werden regional unterschiedlich ausgestaltet und sind daher oft weniger formalisiert.
Aufstiegsqualifizierungen setzen in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus. Sie dienen dazu, andere gleichwertige oder höherwertige Arbeitsaufgaben zu übernehmen und ist durch Regelungen der Länder, des Bundes oder der Kammern (z. B. Meisterprüfung) festgelegt.
Eine berufliche Umschulung soll Erwerbstätige, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausführen können, auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten. Sie endet in der Regel mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, kann aber auch nur in eine neue berufliche Erwerbstätigkeit führen.
Nachqualifizierung bietet an- und ungelernten Personen die Chance, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben. Im Rahmen der nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung geregelten Berufsbildung, ist hierbei eine Externenprüfung vorgesehen.
Im Unterschied zu den „klassischen“ Studiengängen wird in dualen Studiengängen die betriebliche Praxis stärker einbezogen. Berufsintegrierende oder berufsbegleitende duale Studiengänge eröffnen Möglichkeiten, auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife ein einschlägiges Hochschulstudium aufzunehmen.
Aufstiegsorientierte Fortbildungsmaßnahmen und Umschulungen enden in der Regel mit einer Prüfung bei der zuständigen Stelle (Kammer), berufsbezogene Studiengänge mit einer Prüfung an der jeweiligen (Fach)Hochschule. Mit ihr wird eine allgemein anerkannte Berufsbezeichnung erworben.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aus- und Weiterbildungsberufe ist seit 1998 das Informationssystem Aus- und Weiterbildung (A.WE.B) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) entwickelt worden, das allen Internetnutzern zugänglich ist (
www.bibb.de).
Ziel des A.WE.B ist es unter anderem, schnell über die jedes Jahr neu erlassenen anerkannten Ausbildungsberufe zu informieren. Daneben enthält das System Beschreibungen zu den am stärksten nachgefragten Ausbildungsberufen. Grundlage der Informationen zu allen anerkannten Ausbildungsberufen sind die Angaben aus dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, wie Quellenangabe der Rechtsgrundlage, Berufsklassifikation, Dauer der Ausbildung sowie Anzahl der Ausbildungsverhältnisse.
Zu Weiterbildungsregelungen sind Angaben zur Art der Regelung, dem Datum der Rechtsgrundlage nebst Quellenangabe sowie die zuständigen Stellen mit ihrer Adresse abrufbar.
Anpassungsqualifizierungen dienen dazu, die beruflichen Qualifikationen zu erhalten, zu erweitern oder der technischen Entwicklung anzupassen. Bei diesen Fortbildungen können die Inhalte der Maßnahme aussagefähig bescheinigt werden.
Mit diesen Qualifizierungsmaßnahmen soll die berufliche Eingliederung von ehemals berufstätigen Menschen nach längerer Abwesenheit unterstützt werden. Sie hat beispielsweise Bedeutung bei Frauen, die wegen Kinderbetreuung freigestellt wurden und an einen Arbeitsplatz zurückkehren, der sich zwischenzeitlich verändert hat.
Da Klein- und Mittelbetriebe der Industrie und des Handwerks aus fachlichen oder organisatorischen Gründen oft nicht in der Lage sind, alle Inhalte einer Bildungsmaßnahmen zu vermitteln, ist die Kooperation mit überbetrieblichen Einrichtungen, Werkstätten, Bildungsträgern angezeigt, in denen Umschulungsmaßnahmen oder Meistervorbereitungen durchgeführt werden.
Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen sind Institutionen, Gesellschaften oder Einzelpersonen. Sie tragen im juristischen Sinne die Verantwortung für Ablauf, Inhalte und Durchführung einer beruflichen Bildungsmaßnahme. Auf Seiten der Nachfrager nach Weiterbildung ist es oft schwierig die Maßnahmen der unterschiedlichen Anbieter zu vergleichen und zu beurteilen.
Hinweis:
Checkliste „Qualität beruflicher Weiterbildung“ des BIBB:
www.bibb.de
Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.
Weitere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen zur sozialen Sicherheit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
www.bmwi.bund.de und des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bmg.bund.de.
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006