
Nach dem Besuch einer allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Förderschule, etc.) können behinderte Jugendliche eine Berufsausbildung mit den beiden Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (Duales System) beginnen, wenn sie über die erforderlichen körperlichen, geistigen und psychischen Voraussetzungen und eine entsprechende Berufsreife verfügen, eine Berufswahlentscheidung getroffen und eine Ausbildungsstelle gefunden wurde.
Bei fehlender Berufsreife schlägt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit dem Schulabgänger ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) vor. Dabei besteht auch die Möglichkeit, den bisher nicht erreichten Hauptschulabschluss zu erwerben. Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB) sind erforderlich, wenn der Betroffene sich noch nicht für einen Ausbildungsberuf entscheiden konnte.
Zur Förderung der Berufswahlentscheidung können Schulabgänger BvB in Anspruch nehmen. Bei behinderten Jugendlichen beträgt die Höchstdauer einer BvB 11 Monate, in Ausnahmefällen 18 Monate.
Bestandteile einer BvB sind:
Spezielle Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung jugendlicher behinderter Menschen werden in überregionalen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie etwa in Berufsbildungswerken (BBW), beruflichen Trainingszentren und Fachschulen oder sonstigen Ausbildungseinrichtungen freier und gemeinnütziger Träger durchgeführt. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten behinderten Schulabgängern eine in der Regel zweijährige berufliche Bildungsmaßnahme an, jedoch keinen beruflichen Ausbildungsplatz.
Die Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen die Bundesagentur für Arbeit – auf deren Beauftragung hin – bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen (§ 110 Abs. 2 Nr. 1a SGB IX). Damit soll ein schneller und nahtloser Übergang behinderter junger Menschen in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht und lange Wartezeiten durch Berufsvorbereitende Maßnahmen vermieden werden.
Die Kontaktdaten der Integrationsfachdienste in Ihrer Nähe finden Sie unter Adressen.
Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.
Die Datenbank für Ausbildung- und Tätigkeitsbeschreibungen „BERUFEnet“ der Bundesagentur für Arbeit:
www.arbeitsagentur.de.
Medien (z. B. das ABC-Online-Handbuch) der Bundesagentur für Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber:
www.gewinndurcheinstellung.de.
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006