Logo Forschungsinstitut Betriebliche Bildung
Logo KompetenzPlus




Sie befinden sich im Bereich: Startseite > Ausbildung > Handlungsfelder der beruflichen Ausbildung > Übergang Schule - Beruf

Übergang Schule - Beruf

Nach dem Besuch einer allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Förderschule, etc.) können behinderte Jugendliche eine Berufsausbildung mit den beiden Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (Duales System) beginnen, wenn sie über die erforderlichen körperlichen, geistigen und psychischen Voraussetzungen und eine entsprechende Berufsreife verfügen, eine Berufswahlentscheidung getroffen und eine Ausbildungsstelle gefunden wurde. 

Bei fehlender Berufsreife schlägt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit dem Schulabgänger ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) vor. Dabei besteht auch die Möglichkeit, den bisher nicht erreichten Hauptschulabschluss zu erwerben. Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB) sind erforderlich, wenn der Betroffene sich noch nicht für einen Ausbildungsberuf entscheiden konnte.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Zur Förderung der Berufswahlentscheidung können Schulabgänger BvB in Anspruch nehmen. Bei behinderten Jugendlichen beträgt die Höchstdauer einer BvB 11 Monate, in Ausnahmefällen 18 Monate. 

Bestandteile einer BvB sind:

  • die Eignungsanalyse (berufliche Eignung, Fähigkeiten, Interessen)
  • die Grundstufe (berufliche Orientierung in verschiedenen Berufsfeldern)
  • die Förderstufe (Training beruflicher Grundfertigkeiten)
BvB enthalten schulische und fachpraktische Bildungseinheiten. Betriebspraktika sind ebenso vorgesehen wie informationstechnische Grundinformationen. Der individuelle Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung ist gewährleistet. BvB werden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Sie sollen die teilnehmenden Jugendlichen (behinderte, benachteiligte Jugendliche) auf eine Berufsausbildung oder zumindest auf eine Arbeitnehmertätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.

Spezielle Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung jugendlicher behinderter Menschen werden in überregionalen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie etwa  in Berufsbildungswerken (BBW), beruflichen Trainingszentren und Fachschulen oder  sonstigen Ausbildungseinrichtungen freier und gemeinnütziger Träger durchgeführt. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten behinderten Schulabgängern eine in der Regel zweijährige berufliche Bildungsmaßnahme an, jedoch keinen beruflichen Ausbildungsplatz.

Integrationsfachdienste

Die Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen die Bundesagentur für Arbeit – auf deren Beauftragung hin – bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen (§ 110 Abs. 2 Nr. 1a SGB IX). Damit soll ein schneller und nahtloser Übergang behinderter junger Menschen in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht und lange Wartezeiten durch Berufsvorbereitende Maßnahmen vermieden werden.

Die Kontaktdaten der Integrationsfachdienste in Ihrer Nähe finden Sie unter Adressen.

Weiterführende Links zu den genannten Gesetzen und Verordnungen:

Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer  Infothek.

Weitere Informationen im Internet:

Die Datenbank für Ausbildung- und Tätigkeitsbeschreibungen „BERUFEnet“ der Bundesagentur für Arbeit:  Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.arbeitsagentur.de.

Medien (z. B. das ABC-Online-Handbuch) der Bundesagentur für Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber:  Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.gewinndurcheinstellung.de.