
Behinderte können ebenso wie nichtbehinderte Menschen eine Ausbildung in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes und der Verwaltungen absolvieren. Die Berufsausbildung findet dabei an zwei Lernorten statt, die miteinander kooperieren: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule (Duales System). Behinderte Jugendliche werden dabei bei Bedarf durch ausbildungsbegleitende oder reha-spezifische Hilfen unterstützt.
Unabhängig davon, ob es sich um Regelberufe oder besondere Ausbildungsregelungen für behinderte Auszubildende handelt, sind verschiedene Ausbildungsformen denkbar.
Behinderte Jugendliche können eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen Sonderausbildungsgang, der die besonderen Verhältnisse von behinderten Menschen berücksichtigt, durchlaufen. Bei letzterem handelt es sich um eine behinderungsspezifisch angepasste Ausbildung, bei der die Ausbildungsinhalte unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden (§ 66 BBiG).
Während einer betrieblichen Ausbildung im Rahmen des Dualen Systems sind die Auszubildenden verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Da nicht an allen Berufsschulen behinderungsgerechte Bedingungen vorliegen, müssen behinderte junge Menschen, deren Förderbedarf an allgemeinen Berufsschulen nicht gedeckt wird, Sonderberufsschulen besuchen. Eventuell ist eine Berufsbeschulung in einer überregionalen Einrichtung mit Internatsunterbringung erforderlich.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) dienen der Unterstützung benachteiligter Jugendlicher, die eine betriebliche Ausbildung durchlaufen. Bildungsträger am Wohnort führen Maßnahmen zur Förderung der fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse und zum Abbau sonstiger Bildungsdefizite der Jugendlichen durch. Darüber hinaus werden die teilnehmenden Jugendlichen sozialpädagogisch betreut. Diese Maßnahmen werden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit von örtlichen Bildungseinrichtungen gemeinnütziger und freier Träger durchgeführt.
Neben den abH, die benachteiligte Jugendliche als Zielgruppe haben, bieten Bildungseinrichtungen reha-spezifische Fördermaßnahmen am Wohnort des Betroffenen an. Diese ambulanten Maßnahmen für behinderte junge Menschen zielen auf eine noch intensivere individuelle Unterstützung bei der betrieblichen Ausbildung: Stützunterricht, individuelle Betreuung durch Fachkräfte und sozialpädagogische Begleitung.
Ambulante Maßnahmen wie etwa ausbildungsbegleitende oder reha-spezifische Hilfen werden von örtlichen Bildungseinrichtungen erbracht. Sie lassen die Nutzung aller Vorteile regionaler Kooperationen zu und bieten eine optimale Nutzung bestehender Beratungs- und Betreuungsangebote am Wohnort. Dies kommt vor allem Jungendlichen zugute, die einen Förderbedarf im Bereich des Lernens haben.
Bildungsträger mit bevorzugt ambulanten Unterstützungsmaßnahmen sind zum Beispiel:
Das "Mittelfränkische Netzwerk - Starke Partner für Ausbildung" (NetStar) berät interessierte Unternehmen zu Rahmenbedingungen der Ausbildung, zur behinderungsgerechten Einrichtung von Ausbildungsplätzen und übernimmt die Vorauswahl der schwerbehinderten Bewerber/-innen sowie die Organisation der notwendigen Hilfen und Förderleistungen.
Unternehmen, die an dem Thema "betriebliche Ausbildung von schwerbehinderten Jugendlichen" interessiert sind und schwerbehinderte Jugendliche, die Hilfe bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz benötigen, können sich jederzeit an das NetStar-Team wenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten der Prjektmitarbeiter/-innen finden Sie auf der Internetseite des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (
www.f-bb.de).
Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnortnahen Beruflichen Rehabilitationseinrichtungen (BAG WBR):
www.bag-wbr.de.
Die Datenbank für Ausbildung- und Tätigkeitsbeschreibungen „BERUFEnet“ der Bundesagentur für Arbeit:
www.arbeitsagentur.de.
Medien (z. B. das ABC-Online-Handbuch) der Bundesagentur für Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber:
www.gewinndurcheinstellung.de
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006