
Aufgrund der demographischen Entwicklung wird es in Deutschlands Unternehmen und Dienststellen im Jahr 2005 erstmals mehr Mitarbeiter geben, die über 50 Jahre alt sind als unter 30 (Quelle: ZB - Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf 2/2005, S. 10
). Vor diesem Hintergrund erhält die Aufgabe "Prävention" eine neue Bedeutung, weil bisherige Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit nicht ausreichen. Prävention im Sinne einer Strategie der Gesundheitsförderung muss zum integralen Bestandteil betrieblicher Handlungsabläufe werden und alle Mitarbeiter, ob mit oder ohne Behinderung, einschließen.
Das neue Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements stellt dabei eine wirksame Ergänzung der bereits bestehenden Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar. Mit der Neuregelung des § 84 Abs. 2 SGB IX hat der Gesetzgeber die seit 2000 bestehende Präventionspflicht ausgeweitet: Alle Arbeitgeber in Deutschland sind durch das Gesetz aufgefordert, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die gesundheitliche Gefährdung arbeitsbedingt ist oder nicht.
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© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006