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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Sinne des § 84 SGB IX geht über die bisherigen Präventionsmaßnahmen von Unternehmen hinaus und ergänzt diese. So verpflichtet der neu eingeführte Absatz 2 Satz 1 des § 84 zur Intervention, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Diese Intervention soll systematisch und betriebsspezifisch erfolgen, sie verlangt eine aktive Herangehensweise der betrieblichen Akteure. Einmalige Krankenrückkehrgespräche reichen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement nicht aus. Auch wenn der Gesetzgeber einen Teil der Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten dem Betrieb oder der Dienststelle überträgt, es dient letztlich auch dem Interesse des Arbeitgebers: Fehlzeiten kosten Geld und stören den Betriebsablauf.

Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das betriebliche Eingliederungsmanagement beinhaltet fünf Ablaufschritte:

Grafik: Ablaufschritte des betrieblichen Eingliederungsmanagement

1. Frühzeitiges Erkennen der gesundheitlich eingeschränkten Arbeitnehmer


Sobald ein Arbeitnehmer sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, erhalten in der Regel der Vorgesetzte oder der Arbeitgeber, in größeren Unternehmen die Personalabteilung, Kenntnis davon. Sie werden aktiv und leiten das Eingliederungsmanagement ein. Nicht nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch gesundheitliche Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder andere "Anzeichen" können Maßnahmenschritte des Eingliederungsmanagements veranlassen.

2. Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer und Klärung erster Schritte


Der Arbeitgeber bzw. Personalverantwortliche nimmt Kontakt mit dem betroffenen Mitarbeiter auf und spricht mit ihm Ziele und Vorstellungen sowie weitere Maßnahmeschritte ab. Alle sich hieraus ergebenden Schritte bedürfen der Zustimmung des Mitarbeiters.

3. Beteiligung der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen


Der Arbeitgeber bzw. Personalverantwortliche schaltet die betriebliche Arbeitnehmervertretung - bei einem schwerbehinderten Mitarbeiter die Schwerbehindertenvertretung - ein.

4. Umsetzungsschritte des betrieblichen Eingliederungsmanagements


Nach Erfassung der Ausgangssituation wird mit dem Mitarbeiter und Beteiligten besprochen, welche Maßnahmen, Hilfen und Leistungen im Einzelnen eingesetzt werden sollen, um den Arbeitsplatz zu erhalten, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers weiter nutzen und eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität sicherstellen zu können. Sowohl betriebsinterne Maßnahmen (zum Beispiel Arbeitsplatzanpassungen, Umsetzungen) als auch externe Hilfen (Reha-Maßnahmen, Zuschüsse etc.) kommen in Betracht. Der zeitliche und organisatorische Maßnahmenablauf ist sicherzustellen, gegebenenfalls sind begleitende persönliche Hilfen notwendig.

5. Dokumentation und Evaluierung


Der Ablauf des Eingliederungsmanagements ist zu dokumentieren und nach Abschluss zu bewerten. Die abschließende Evaluation soll Aufschluss über die Wirksamkeit der Intervention geben und Verbesserungshinweise für zukünftige Vorgehensweisen liefern.

Akteure und gemeinsames Vorgehen

Als Akteure sind in der Regel beteiligt: der Arbeitgeber, der Betriebs- oder Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und der Betroffene. Weitere sind die Personalleitung, der betriebsärztliche Dienst, die Sicherheitsfachkraft, die betriebliche Sozialarbeit und der Arbeitsschutzbeauftragte. Externe Vertreter kommen nach Bedarfslage hinzu, so etwa Mitarbeiter der Rehabilitationsträger, des Integrationsamtes und die Integrationsfachdienste.

Im Übrigen sollte das Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Betrieb bekannt sein. Denn nur, wenn es von allen Beteiligten akzeptiert wird, kann es zu einem sinnvollen und wirkungsvollen Instrument werden.

Arbeitgeber können bei Einführung eines Eingliederungsmanagements durch Prämien unterstützt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschäftigungspflichtquote erfüllt ist und eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen wurde bzw. diese um die Regelungen zum Eingliederungsmanagement ergänzt wird.

Erfahrungen in der betrieblichen Praxis

Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde im BMW (Bayerische Motoren Werke) AG-Werk Regensburg im März 2003 ein "betriebliches Integrationsteam" installiert mit der Aufgabe, präventive Integrationsprozesse für leistungsgewandelte und schwerbehinderte Menschen zu initiieren und zu begleiten. Den Abschlussbericht des Projektes können Sie auf der Internetseite des Integrationsamtes des Zentrums Bayern Familie und Soziales, Region Oberpfalz Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.zbfs.bayern.de als Download abrufen. Die daraus abgeleiteten "Handlungsempfehlungen für Personalverantwortliche und Arbeitgeber" zum betrieblichen Eingliederungsmanagement können beim Integrationsamt, Region Oberpfalz kostenlos bestellt werden integrationsamt.opf@zbfs.bayern.de.

Disability Management

Mit dem Disability Management setzen die Unternehmen den gesetzlichen Auftrag um, für Langzeit-Kranke einen Eingliederungsplan zu erstellen und werden darüber hinaus präventiv tätig, um Unfällen und Erkrankungen vorzubeugen. Neue Funktionsträger im Betrieb oder außerhalb werden von der Berufsgenossenschaft und anderen Organisationen ins Spiel gebracht: Disability Management. Diese sind eigens dazu ausgebildet, Mitarbeitern zu helfen, nach längerer Krankheit oder einem Unfall möglichst früh wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Weitere Informationen zu dem Thema Disability Management finden Sie auf Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.disability-manager.de.

Weiterführende Links zu den genannten Gesetzen und Verordnungen:

Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.

Weitere Informationen im Internet:

  • BG-Netzwerk Prävention: Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bg-praevention.de
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bar-frankfurt.de
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH): Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.integrationsaemter.de
  • Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter (DVFR), Tagungsbericht: Mitarbeiter krank - was nun? Betriebliches Eingliederungsmanagement Herausforderung für Unternehmen: Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.dvfr.de
  • Der Projekttitel EIBE steht für die Entwicklung und Integration eines betrieblichen Eingliederungsmanagementsystems. Bundesweit wird in Berufsförderungswerken die Implementierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements und dessen Einbindung in ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement praktiziert: Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.eibe-projekt.de
  • Gesellschaft für Mensch und Arbeit: Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.munda.de
  • Landesverband Rheinland (LVR): Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.lvr.de
  • ZB – Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf 2 / 2005; Schwerpunkt: Betriebliches Eingliederungsmanagement - Teamarbeit für die Prävention: Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.integrationsaemter.de