
Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Sinne des § 84 SGB IX geht über die bisherigen Präventionsmaßnahmen von Unternehmen hinaus und ergänzt diese. So verpflichtet der neu eingeführte Absatz 2 Satz 1 des § 84 zur Intervention, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Diese Intervention soll systematisch und betriebsspezifisch erfolgen, sie verlangt eine aktive Herangehensweise der betrieblichen Akteure. Einmalige Krankenrückkehrgespräche reichen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement nicht aus. Auch wenn der Gesetzgeber einen Teil der Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten dem Betrieb oder der Dienststelle überträgt, es dient letztlich auch dem Interesse des Arbeitgebers: Fehlzeiten kosten Geld und stören den Betriebsablauf.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement beinhaltet fünf Ablaufschritte:

Als Akteure sind in der Regel beteiligt: der Arbeitgeber, der Betriebs- oder Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und der Betroffene. Weitere sind die Personalleitung, der betriebsärztliche Dienst, die Sicherheitsfachkraft, die betriebliche Sozialarbeit und der Arbeitsschutzbeauftragte. Externe Vertreter kommen nach Bedarfslage hinzu, so etwa Mitarbeiter der Rehabilitationsträger, des Integrationsamtes und die Integrationsfachdienste.
Im Übrigen sollte das Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Betrieb bekannt sein. Denn nur, wenn es von allen Beteiligten akzeptiert wird, kann es zu einem sinnvollen und wirkungsvollen Instrument werden.
Arbeitgeber können bei Einführung eines Eingliederungsmanagements durch Prämien unterstützt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschäftigungspflichtquote erfüllt ist und eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen wurde bzw. diese um die Regelungen zum Eingliederungsmanagement ergänzt wird.
Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde im BMW (Bayerische Motoren Werke) AG-Werk Regensburg im März 2003 ein "betriebliches Integrationsteam" installiert mit der Aufgabe, präventive Integrationsprozesse für leistungsgewandelte und schwerbehinderte Menschen zu initiieren und zu begleiten. Den Abschlussbericht des Projektes können Sie auf der Internetseite des Integrationsamtes des Zentrums Bayern Familie und Soziales, Region Oberpfalz
www.zbfs.bayern.de als Download abrufen. Die daraus abgeleiteten "Handlungsempfehlungen für Personalverantwortliche und Arbeitgeber" zum betrieblichen Eingliederungsmanagement können beim Integrationsamt, Region Oberpfalz kostenlos bestellt werden integrationsamt.opf@zbfs.bayern.de.
Mit dem Disability Management setzen die Unternehmen den gesetzlichen Auftrag um, für Langzeit-Kranke einen Eingliederungsplan zu erstellen und werden darüber hinaus präventiv tätig, um Unfällen und Erkrankungen vorzubeugen. Neue Funktionsträger im Betrieb oder außerhalb werden von der Berufsgenossenschaft und anderen Organisationen ins Spiel gebracht: Disability Management. Diese sind eigens dazu ausgebildet, Mitarbeitern zu helfen, nach längerer Krankheit oder einem Unfall möglichst früh wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Weitere Informationen zu dem Thema Disability Management finden Sie auf
www.disability-manager.de.
Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.
ZB – Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf 2 / 2005; Schwerpunkt: Betriebliches Eingliederungsmanagement - Teamarbeit für die Prävention:
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006