
Betriebliche Prävention umfasst alle Anstrengungen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefahren zu vermeiden. Seit langem werden in Betrieben und Behörden erfolgreich Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen betrieblichen Voraussetzung kann jedoch etwa ein kleiner Handwerksbetrieb nicht den Umfang an Präventionsmaßnahmen bieten, wie dies bei größeren Betrieben der Fall ist.
Betriebe profitieren von den positiven Auswirkungen aller Präventionsmaßnahmen: Gesunde und zufriedene Arbeitnehmer sind nicht nur motivierter und leistungsfähiger, sondern haben auch weniger Fehlzeiten.
Gesetzliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Umsetzung der EU-Richtlinie "Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit") bestimmen die eine Seite des Arbeitsschutzsystems in Deutschland. Auf der anderen Seite haben die Unfallversicherungsträger in eigener Zuständigkeit den Arbeitsschutz ihrer Mitglieder vorangetrieben (Unfallverhütungsvorschriften, Abwicklung des Berufskrankheitenverfahrens). Die gesetzliche Unfallversicherung wird von rund 100 Versicherungsträgern durchgeführt. Dazu gehören die gewerblichen und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Dachorganisationen sind der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVGB)
www.hvbg.de, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB)
www.lsv.de und der Berufsverband der Unfallkassen (BUK)
www.unfallkassen.de. Weitere Erläuterungen hierzu finden sie auf den Seiten der BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
www.integrationsaemter.de.
Der betriebliche Arbeitsschutz "vor Ort" ist durch den betriebsärztlichen Dienst in Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Arbeitssicherheit und den Personalabteilungen gewährleistet.
Betriebliche Gesundheitsförderung geht über den betrieblichen Gesundheitsschutz hinaus. Nicht Gefahrenabwehr und korrektive Maßnahmen, sondern Erkennen und Herstellen effektiverer, gesünderer und befriedigenderer Arbeitsstrukturen stehen im Vordergrund.
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung umfassen:
Betriebsarzt und Arbeitssicherheitsfachkraft wirken bei den betrieblichen Maßnahmen der Gesundheitsförderung wesentlich mit. Externe Fachleute werden oft beteiligt.
Vorschläge zur Umsetzung in die Praxis liefert der Handlungsleitfaden "Ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
www.stmugv.bayern.de.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in doppelter Hinsicht eine Strategie betrieblicher Prävention: Zum einen soll es der Wiederholung und Chronifizierung von Krankheiten entgegenwirken, zum anderen Arbeitslosigkeit oder frühzeitige Verrentung vermeiden.
Das Gesetz sieht keine unmittelbare Sanktion vor, sondern will als Anreiz zur Selbstverpflichtung verstanden werden, das durch Prämien unterstützt wird. Andererseits können präventive Maßnahmen im Betrieb aber auch als arbeitsvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers gewertet werden, dem die Arbeitsgerichte in Zukunft vermehrt Beachtung schenken werden.
Die Rehabilitationsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit) und die Integrationsämter bzw. die Integrationsfachdienste stehen als Partner mit ihren kostenlosen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006