
In der betrieblichen Praxis sind eine Reihe von Handlungskonzepten und Instrumenten bekannt, die bei der betrieblichen Eingliederung von leistungsgewandelten, behinderten und chronisch erkrankten Arbeitnehmern schon vor Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine große Rolle gespielt haben. Bedeutsame Konzepte und Instrumente werden an dieser Stelle dargestellt, weil sie auch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements wirksam eingesetzt werden können.
Die Arbeitsplatzbegehung ist als "Arbeitsstättenbegehung" im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes bekannt. Begehungen gehören zum Pflichtbereich der betriebsärztlichen Tätigkeit und der Sicherheitsfachkraft.
Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements kann die Arbeitsplatzbegehung ebenfalls genutzt werden, um eine Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit und die Eignung für die jeweilige Tätigkeit durch die lebendige Anschauung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Bestehende Checklisten können als Begehungsprotokolle eingesetzt werden. Fragen im Rahmen einer Arbeitsplatzbegehung sind:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) bietet Nutzern kostenlos zwei verschiedene Instrumente zur Bewertung von Arbeitstätigkeiten an:
Während sich SIGMA orrangig an betriebliche Arbeitsschutzexperten wendet, die bereits über Erfahrung in der Bewertung von Arbeitstätigkeiten nach arbeitswissenschaftlichen / arbeitspsychologischen Kriterien verfügen, ist BASA als Befragungsinstrument für die an den Arbeitsplätzen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzipiert. Die beiden Instrumente bilden somit zwei Seiten derselben Medaille ab und ergänzen sich.
Neben der Möglichkeit, sich die Verfahren über eine Druck-Funktion schriftlich ausgeben zu lassen, bietet die Bundesanstalt den Service an, die Verfahren mit Hilfe Ihres PCs, d. h. online zu bearbeiten. Die Auswertung wird dann von einer Software-Routine übernommen, sodass der Nutzer automatisch auch die Darstellung und grafische Aufbereitung der Ergebnisse bekommt. Online-Versionen der Instrumente SIGMA und BASA finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA):
www.baua.de.
Im Rahmen eines Modellprojekts der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wurde ein Fachkonzept erprobt, das vor allem für den Personenkreis chronisch erkrankter Menschen von Bedeutung ist, weil es die Effektivität eines gelenkten und umfassenden Prozesses der frühzeitigen Beschäftigungssicherung aufzeigt.
Der typische Ablauf eines Case-Management-Prozesses nach einem möglichst frühzeitigen Zugang des Beschäftigten über Krankenkassen, Rentenversicherunsträger, Arbeitsagenturen, behandelnde Ärzte etc. zur jeweiligen CMB-Stelle sieht folgende Elemente vor:
Bei knapp der Hälfte aller Betreuten (circa 1000 Personen) konnte ein positives Ergebnis erzielt werden: "Die Betreuung durch eine CMB-Stelle, die im Mittel 15 Wochen dauerte, führt entweder zum Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses oder zu einer behindertenadäquaten beruflichen Qualifizierung, häufig mit der Option, anschließend im bisherigen Betrieb weiterarbeiten zu können" (Ergebnisbericht, Seite11
). Den Ergebnisbericht können Sie unter
www.bar-frankfurt.de herunterladen.
Von einer Einbettung des Konzeptes "CMB" in das betriebliche Eingliederungsmanagement ist auszugehen. Hierbei könnten die gut implementierten Integrationsfachdienste die Funktion der jeweiligen "CMB-Stelle" übernehmen.
Ziel der stufenweisen Wiedereingliederung ist es, arbeitsunfähige bzw. teilarbeitsfähige Arbeitnehmer nach länger andauernder, schwerer Krankheit oder nach einem Unfall schrittweise und schonend an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen. Mit der individuell angepassten Steigerung von Arbeitszeit und Arbeitsbelastung im Rahmen eines medizinisch, arbeitsphysiologisch und psychologisch begründeten sowie ärztlich überwachten Wiedereingliederungsplans (Stufenplan) soll die volle Berufstätigkeit erreicht werden.
Das Sozialgesetzbuch IX (§ 28) stellt klar, dass für alle Träger der medizinischen Rehabilitation die Regelung der stufenweisen Wiedereingliederung gilt.
Im arbeitsrechtlichen Sinne bleiben die Beschäftigten während der stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähig bzw. teilarbeitsfähig. Sie erhalten, sofern mit dem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart wird, in den maximal drei Monaten Wiedereingliederung bei mindestens drei Stunden täglich Krankengeld bzw. Übergangsgeld statt Lohn oder Gehalt und sind nicht urlaubsberechtigt. Im Vordergrund der Beschäftigung steht die Rehabilitation.
Eine stufenweise Wiedereingliederung wird auf Empfehlung des Rehabilitationsträgers (z. B. der Betriebskrankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherung) oder auf Wunsch des Betroffenen eingeleitet. Grundlage für das daraufhin stattfindende Gespräch zwischen dem Betroffenen, dem Personalverantwortlichen, des Betriebsrates, dem Werksarzt und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung ist ein Attest des behandelnden Arztes. Arbeitshilfen für die stufenweise Wiedereingliederung finden Sie in den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation:
www.bar-frankfurt.de sowie als Artikel der Zeitschrift „Behinderte Menschen im Beruf“ (ZB 2/2003
)
www.integrationsaemter.de.
Reha-Assessment-Verfahren sind Angebote von unterschiedlicher Tiefe und Dauer zur Prüfung und Beurteilung individueller Eignungsvoraussetzungen für Menschen mit Behinderung, Vorerkrankung oder chronischer Erkrankung mit dem Ziel, passgenaue berufliche Einsatzmöglichkeiten zu entwickeln.
Neben psychologischen Eignungsuntersuchungen, Maßnahmen der Berufsfindung und Arbeitserprobung können auch realitätsnahe Verfahren zum Einsatz kommen. In Deutschland sind diese Assessment-Methoden unter der Bezeichnung „Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit“ bekannt geworden und bestehen aus einer großen Anzahl von Aktivitätstests, die einzelne funktionelle Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum unter simulierten Bedingungen eines konkreten Arbeitsplatzes abprüfen. Man erhält so ein positives und negatives Leistungsbild hinsichtlich der arbeitsbezogenen körperlichen Leistungsfähigkeit.
Im deutschsprachigen Raum haben sich vorwiegend zwei Systeme etabliert. Sie werden im Rahmen von medizinischen und beruflichen Reha-Maßnahmen eingesetzt:
Reha-Assessment-Verfahren werden in der Regel im Auftrag von Trägern der medizinischen und beruflichen Rehabilitation in Einrichtungen der Rehabilitation und von beruflichen Bildungsträgern durchgeführt.
Das Reha-Management geht von der Bewertung der beruflichen Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden aus und konzentriert sich auf den Übergang in Beschäftigung. Von drei Phasen ist auszugehen:
Das Konzept des Reha-Managements ist auf die individuelle Bedarfssituation des Betroffenen ausgerichtet. Inhalt und Intensität der Maßnahmen werden mit dem Rehabilitanden und dem Leistungsträger vereinbart und lassen eine äußerst flexible Vorgehensweise zu, bei der immer auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation vor Ort einbezogen wird. Das Reha-Management wird bevorzugt von Bildungsträgern im Rahmen der wohnortnahen Rehabilitation durchgeführt.
Job-Coaching besteht in einer intensivierten Anleitung, Unterweisung, Beratung und Förderung des Mitarbeiters im Rahmen des gegebenen Arbeitszusammenhangs und kann durch innerbetrieblich geschulte Mitarbeiter (meist mit Führungsfunktionen) oder aber auch durch externe Fachkräfte erfolgen. Seit dem In-Kraft-Treten des SGB IX im Jahr 2001 können die im gesamten Bundesgebiet bestehenden behinderungsübergreifenden Integrationsfachdienste (IFD) angesprochen werden, wenn es um behinderte oder schwerbehinderte Arbeitnehmer geht. Integrationsberater der IFD arbeiten im Sinne des Job-Coaching und können von den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern beauftragt werden. Job-Coaching wird oft auch im Rahmen von Reha-Management angeboten.
Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006