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Versorgungsämter

Die Versorgungsämter sind Ansprechpartner beim Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen. Die Hauptaufgaben bestehen in der

  • Feststellung der Schwerbehinderung,
  • Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) und
  • Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

In Kooperation mit dem REHADAT (Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten des für Sie zuständigen (Landes-) Versorgungsamtes zusammengestellt. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden inzwischen in einigen Bundesländern von kommunalen Behörden übernommen.
Die Adressen können Sie über folgende private Homepage abrufen:Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.versorgungsaemter.de.