
Die Versorgungsämter sind Ansprechpartner beim Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen. Die Hauptaufgaben bestehen in der
In Kooperation mit dem REHADAT (
www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten des für Sie zuständigen (Landes-) Versorgungsamtes zusammengestellt. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden inzwischen in einigen Bundesländern von kommunalen Behörden übernommen.
Die Adressen können Sie über folgende private Homepage abrufen:
www.versorgungsaemter.de.
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006