
Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:
Die Rehabilitationsträger sind zum Teil nur für einen Bereich der Rehabilitation und Teilhabe zuständig. Die Krankenkassen sind zum Beispiel nur für die medizinische, die Bundesagentur für Arbeit nur für die berufliche Rehabilitation zuständig. Die Renten- und Unfallversicherungsträger haben sowohl medizinische als auch berufsfördernde Rehabilitationsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen. Die Unfallversicherung, die Träger der Kriegsopferfürsorge sowie die Träger der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe erbringen neben medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen auch Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation).
Die Gemeinsamen Servicestellen wurden geschaffen, um eine trägerübergreifende, ortsnahe Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen zu ermöglichen. Sie unterstützen die betroffenen Menschen von der Antragstellung bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Servicestellen sind bei Bedarf koordinierend und vermittelnd zwischen mehreren Rehabilitationsträgern tätig, so dass Unklarheiten bei der Frage nach Zuständigkeiten vermieden werden. Rehabilitationsbedarfe der Antragsteller sollen rasch geklärt und Entscheidungen beschleunigt werden.
In Kooperation mit dem REHADAT (
www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten der Servicestellen in Ihrer Nähe zusammengestellt. Klicken Sie bitte auf das jeweilige Bundesland:
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006