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Integrationsfachdienste
Die Hauptaufgabenfelder der Integrationsfachdienste (IFD) umfassen die Bereiche Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung der Arbeitsverhältnisse von (schwer-) behinderten Menschen. IFD werden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter an der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt.
Aufgaben der IFD sind:
- Beratung und Information der Arbeitgeber, u.a. Klärung aller relevanten Leistungen und Unterstützung bei der Beantragung,
- Erschließung von geeigneten Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
- Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen,
- Begleitung der betrieblichen Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher,
- Einschätzung der Fähigkeiten schwerbehinderter Menschen und Erstellung eines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofils,
- Unterstützung bei der Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit geeigneten (schwer-) behinderten Menschen,
- Unterstützung bei der Einarbeitung behinderter Menschen und Betreuung vor Ort,
- Nachbetreuung, Krisenintervention und psychosoziale Betreuung sowie
- Aufklärung der Mitarbeiter im Betrieb über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln (nur mit Zustimmung des schwerbehinderten Menschen).
In Kooperation mit dem REHADAT (www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Integrationsfachdienstes in einer nach der PLZ geordneten Liste zusammengestellt.
Weitere Informationen über die IFD erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V. (www.bag-ub.de).
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006