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Integrationsämter
Die Integrationsämter haben unter Anderem folgende Aufgaben:
- Beratung und Information der Arbeitgeber in allen Fragen der Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigung und Integration (schwer-) behinderter Menschen,
- Beratung und finanzielle Förderung bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz,
- Erteilung bzw. Nichterteilung der Zustimmung zur Kündigung (schwer-) behinderter Menschen,
- Finanzielle Förderung von Fort- und Weiterbildungs- sowie Anpassungsmaßnahmen (durch Leistungen an Arbeitnehmer),
- Finanzielle Förderung von Probebeschäftigung und Praktika behinderter Menschen,
- Finanzielle Förderung der Ausbildung von behinderten Jugendlichen durch Prämien und Zuschüsse sowie
- Zuschüsse zu Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren.
In Kooperation mit dem REHADAT (
www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Integrationsamts in einer nach der PLZ geordneten Liste zusammengestellt. Klicken Sie bitte auf das jeweilige Bundesland:
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006