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Integrationsämter

Die Integrationsämter haben unter Anderem folgende Aufgaben:

  • Beratung und Information der Arbeitgeber in allen Fragen der Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigung und Integration (schwer-) behinderter Menschen,
  • Beratung und finanzielle Förderung bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz,
  • Erteilung bzw. Nichterteilung der Zustimmung zur Kündigung (schwer-) behinderter Menschen,
  • Finanzielle Förderung von Fort- und Weiterbildungs- sowie Anpassungsmaßnahmen (durch Leistungen an Arbeitnehmer),
  • Finanzielle Förderung von Probebeschäftigung und Praktika behinderter Menschen,
  • Finanzielle Förderung der Ausbildung von behinderten Jugendlichen durch Prämien und Zuschüsse sowie
  • Zuschüsse zu Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren.

In Kooperation mit dem REHADAT (Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Integrationsamts in einer nach der PLZ geordneten Liste zusammengestellt. Klicken Sie bitte auf  das jeweilige Bundesland: