Logo Forschungsinstitut Betriebliche Bildung
Logo KompetenzPlus




Sie befinden sich im Bereich: Startseite > Infothek > Adressen > Gebärdensprachdolmetscher

Gebärdensprachdolmetscher

Hörbehinderte Menschen sind in allen Lebensbereichen Sprachbarrieren ausgesetzt, die die Kommunikation mit hörenden Menschen beeinflussen. Je nach Art der Hörbehinderung, können Betroffene gesprochene Sprache nicht oder nur begrenzt wahrnehmen und deuten.

Bei Hörbehinderung wird wie folgt unterschieden in

  • gehörlose Menschen: von Geburt an ohne Hörvermögen.
  • (spät-) ertaubte Menschen: zum Hörverlust kommt es erst mit der Zeit; Sprachfähigkeit ist vorhanden, kann aber beeinträchtigt sein.
  • schwerhörige Menschen: Restgehör ist vorhanden, so dass Sprache begrenzt wahrgenommen wird; das Hören ist qualitativ anders und kann zu Schwierigkeiten im Verstehen führen.
  • mehrfachbehinderte hörgeschädigte Menschen: hörgeschädigte Menschen, die von weiteren Behinderungen, z. B. Sehbehinderung betroffen sind (Taubblindheit).

Wichtig im Zusammenhang mit Hörbehinderung ist, dass sie Auswirkungen auf den Erwerb der Laut- und Schriftsprache hat. Nachdem Schriftsprache und Lautsprache unmittelbar miteinander verbunden sind, entsteht insbesondere bei von Geburt an gehörlosen Menschen eine eingeschränkte Fähigkeit, sich schriftlich mitzuteilen. Auch die Größe des Wortschatzes und der Satzbau können beeinträchtigt sein.

Die meisten gehörlosen Menschen verständigen sich untereinander über die Gebärdensprache. Bei der Kommunikation mit hörenden Menschen müssen Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden, die die Lautsprache in Gebärdensprache übersetzen. Im Arbeitsleben werden Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt, damit gehörlosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze eindeutig beschrieben und erklärt werden können. Dies ist insbesondere bei Neueinstellung und bei Umsetzungen innerhalb des Unternehmens der Fall. Aber auch bei Betriebsratsversammlungen, Kündigungsgesprächen und sonstigen Situationen, in denen wichtige Informationen an die Mitarbeiter weitergegeben werden, können Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden. Die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern werden im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 2) von den Integrationsämtern getragen.

In unserem Online-Beratungsmodul "Menschen mit Hörschädigung im Arbeitsleben" erhalten Sie weitere wichtige Informationen zu dem Thema Hörbehinderung.

Gebärdensprachdolmetscher können über Verbände und Dolmetschervermittlungszentralen vermittelt werden. In Kooperation mit dem REHADAT (Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster: www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten der Verbände und Vermittlungsstellen in Ihrer Nähe zusammengestellt. Klicken Sie bitte auf  das jeweilige Bundesland:

Weiterführende Informationen zum Thema Hörbehinderung erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e. V. Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster: www.deutsche-gesellschaft.de.

Die regionalen Berufsverbände von Gebärdensprachdolmetschern sind auf den Seiten des Bundesverbands der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e. V. Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster: www.bgsd.de zu finden.