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Agenturen für Arbeit
Die Aufgaben der Agenturen für Arbeit sind:
- Vermittlung von geeigneten (schwer-) behinderten Menschen und Aufklärung über ihre Leistungsfähigkeit und die Auswirkungen der jeweiligen Behinderung,
- Beratung zur Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Arbeits- und Ausbildungsbedingungen sowie Arbeitszeit,
- Finanzielle Förderung von befristeten Probebeschäftigungen und Praktika für maximal drei Monate,
- Zuschüsse
bei betrieblicher Aus- oder Weiterbildung von (schwer-) behinderten Menschen,
zur Ausbildungsvergütung von (schwer-) behinderten Jugendlichen,
für arbeitstechnische Arbeitshilfen am Ausbildungsplatz und
zur Eingliederung im Anschluss an eine Ausbildung,
- Finanzielle Förderung (schwer-) behinderter Teilnehmer von Weiterbildungsmaßnahmen zum Beispiel durch Leistung von Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld und Übernahme der Weiterbildungskosten sowie
- Prüfung und Entscheidung über die Anträge behinderter Menschen zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
In Kooperation mit dem REHADAT (
www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit in einer nach der PLZ geordneten Liste zusammengestellt. Klicken Sie bitte auf das jeweilige Bundesland:
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006