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Agenturen für Arbeit 

Die Aufgaben der Agenturen für Arbeit sind:

  • Vermittlung von geeigneten (schwer-) behinderten Menschen und Aufklärung über ihre Leistungsfähigkeit und die Auswirkungen der jeweiligen Behinderung,
  • Beratung zur Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Arbeits- und Ausbildungsbedingungen sowie Arbeitszeit,
  • Finanzielle Förderung von befristeten Probebeschäftigungen und Praktika für maximal drei Monate,
  • Zuschüsse
    bei betrieblicher Aus- oder Weiterbildung von (schwer-) behinderten Menschen,
    zur Ausbildungsvergütung von (schwer-) behinderten Jugendlichen,
    für arbeitstechnische Arbeitshilfen am Ausbildungsplatz und
    zur Eingliederung im Anschluss an eine Ausbildung,
  • Finanzielle Förderung (schwer-) behinderter Teilnehmer von Weiterbildungsmaßnahmen zum Beispiel durch Leistung von Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld und Übernahme der Weiterbildungskosten sowie
  • Prüfung und Entscheidung über die Anträge behinderter Menschen zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.

In Kooperation mit dem REHADAT (Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.rehadat.de) haben wir die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit in einer nach der PLZ geordneten Liste zusammengestellt. Klicken Sie bitte auf  das jeweilige Bundesland: