
Kollegen und Vorgesetzte sollten die Arbeitsfähigkeiten, gegebenenfalls aber auch die Leistungsschwächen des behinderten Mitarbeiters kennen, um notwendige Unterstützungshilfen absprechen. Oft reichen abgesprochene Hilfen von Kollegen in geringem Umfang aus. Bei intensiverem Unterstützungsbedarf kann es von Vorteil sein, dem Betroffenen über einen längeren Zeitraum zu bestimmten Zeitpunkten Kollegenhilfe zu gewähren, die vorher mit allen Beteiligten besprochen und vereinbart wurde. Dabei kann es sich um eine zusätzliche Unterweisungskraft oder um eine betriebliche Vertrauensperson handeln, die konflikthafte Situationen aufgreift und mit dem Betroffenen bearbeitet. Zusätzliche Unterstützung durch Integrationsfachdienste bei psychosozialen Problemen ist in jedem Fall anzustreben.
Vorgesetzte haben Führungs- und oft auch Personalverantwortung für die ihnen unterstellten Mitarbeiter. Sie können behinderte Mitarbeiter gezielt ansprechen, unterstützen und motivieren oder gegebenenfalls gegenüber Kollegen des Betroffenen lenkend oder vermittelnd eingreifen.
Wie bei allen Mitarbeitern des Betriebs müssen berufsfachliche und berufsübergreifende Kompetenzen verbessert und an die sich ständig verändernden Arbeitsanforderungen und -abläufe angepasst werden. Behinderte Mitarbeiter sind dabei besonders zu berücksichtigen, weil die Praxis zeigt, dass sie selten auf Weiterbildungsangebote hingewiesen werden, eine Weiterbildung von ihnen nicht erwartet wird, sie selbst nur selten nach Weiterbildung fragen und es möglicherweise keine passenden Angebote gibt.
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Erweiterung beruflicher Kenntnisse schwerbehinderter Menschen und werden durch das Integrationsamt im Rahmen der Begleitenden Hilfe (SGB IX § 102 Abs. 3 Nr.) gefördert.
Hinweis:
P. Stadler, E. Spieß: Mitarbeiterorientiertes Führen und soziale Unterstützung am Arbeitsplatz. Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
www.baua.de
Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer Infothek.
Weitere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen zur sozialen Sicherheit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
www.bmwi.bund.de und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
www.bmas.bund.de.
© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006