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Betriebliche Integrationsvereinbarungen 

Private und öffentliche Arbeitgeber schließen mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat oder dem Personalrat und in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Integrationsvereinbarung gemäß SGB IX § 83 ab, um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen zu verbessern und die betriebliche Integrationsarbeit zu intensivieren. 

Eine Integrationsvereinbarung beinhaltet Regelungen im Zusammenhang mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Umsetzung der getroffenen Zielvereinbarungen. Die Belange schwerbehinderter Frauen sollen dabei besonders berücksichtigt werden.

Mit dem novellierten SGB IX wurden die Regelungsbereiche weiter konkretisiert. Als typische Inhalte nennt das Gesetz nun Regelungen

  • zur angemessenen Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung von Arbeitsplätzen
  • zu einer anzustrebenden Beschäftigungsquote
  • zur Teilzeitarbeit
  • zur Ausbildung behinderter Jugendlicher (Berufsausbildung)
  • zur Umsetzung der betrieblichen Prävention (Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement)
  • zur Einbindung eines Werks- oder Betriebsarztes

Entscheidend für die Wirksamkeit der Integrationsvereinbarung ist, dass die getroffenen Zielvereinbarungen möglichst konkret sind und sich an den individuellen Gegebenheiten des einzelnen Betriebes oder der Dienststelle orientieren. Dies unterscheidet Integrationsvereinbarungen von schon vielfach bestehenden Handlungsleitlinien wie z. B. Fürsorgeerlassen im öffentlichen Dienst. Deshalb ist lediglich in solchen Betrieben und Dienststellen, die bereits Regelungen auf dem Niveau einer Integrationsvereinbarung haben, der weitere Abschluss einer Integrationsvereinbarung nicht erforderlich (SGB IX § 82 Satz 4).

Hinweis:

Weiterführende Links zu den genannten Gesetzen und Verordnungen:

Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer  Infothek.

Weitere Informationen im Internet:

Weitere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen zur sozialen Sicherheit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bmwi.bund.de und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bmas.bund.de.