
Bei der beruflichen Integration und Beschäftigung behinderter Menschen bildet die ressourcenorientierte Betrachtung der individuellen Lebenssituation den Ausgangspunkt. Nicht die Behinderung als Körperschaden bestimmt dabei die Teilhabe am Arbeitsleben, sondern die jeweils vorhandenen Einschränkungen der Aktivität und Partizipation der Person unter Berücksichtigung förderlicher Kontextfaktoren.
Ferner sind neben berufsfachlichen immer auch die berufsübergreifenden Kompetenzen und persönlichen Stärken des Betroffenen zu berücksichtigen. Im aktuellen Arbeitsprozess schließlich zeigt sich die individuelle Belastungsreaktion (Beanspruchung) des Betroffenen. Sie gibt zugleich Auskunft über die Passgenauigkeit von Anforderungen und Fähigkeiten der Person und macht den weiteren Verbesserungsbedarf der Arbeitssituation sichtbar.
Eine Behinderung ergibt sich nicht zwangsläufig, nur weil ein bestimmter Körperschaden vorliegt. Erst in der Relation zu den Einschränkungen der Aktivität und der Beeinträchtigung der Partizipation konstituiert sich Behinderung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt daher vor, Faktoren der Aktivität und Teilhabe vor dem Hintergrund der vorliegender Umfeldfaktoren genauer zu erfassen und zu klassifizieren (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)).
Das individuelle Teilhabebild ist bestimmt durch die
Bei einer solchen Betrachtung werden demnach alle externen Gegebenheiten (Kontextfaktoren), in der die Person lebt, in die Beurteilung einbezogen. Zum einen als Umweltfaktoren (z. B. Verfügbarkeit von Hilfsmitteln, angepasster Arbeitsplatz, finanzielle Zuschüsse) und zum anderen als personenbezogene Faktoren (z. B. Alter, Motivation, Leistungsbereitschaft). Man spricht dabei auch von der funktionalen Gesundheit als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen dem Gesundheitsproblem einer Person und ihren Kontextfaktoren.
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist somit bestimmt durch das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen dem Gesundheitsproblem der Person und ihren Kontextfaktoren bestimmt.
Personalverantwortliche, Ausbilder und Vorgesetzte benötigen verlässliche Informationen über den Umfang des individuellen Arbeits- und Leistungsvermögens sowie über behinderungsbedingte Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten. Nur so lässt sich der Einsatz des behinderten Mitarbeiters am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zielführend vorbereiten und einvernehmlich gestalten.
Bereiche des beruflichen Leistungsvermögens sind:
Ob vorhandene berufliche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Qualifikationen hinreichen, um eine Arbeitsaufgabe zu bewältigen, zeigt sich letztlich erst im aktuellen Arbeitsprozess. Die Belastungen am Arbeitsplatz werden bestimmt durch die Arbeitsaufgabe (Arbeitsinhalt, Arbeitsmittel, Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation) und die Arbeitsumgebung; die Reaktion auf die Belastungssituation wird als psycho-physische Beanspruchung bezeichnet. Sie kann individuell stark variieren. In der Arbeitswissenschaft wird dieser Zusammenhang besonders hervorgehoben und als „Belastungs–Beanspruchungs-Konzept“ beschrieben.
Da auch die Zeitdauer und die Komplexität der Arbeitsausführung eine Rolle spielen, sind Überforderungssituationen denkbar, die erst nach einem längeren Zeitraum sichtbar werden. Angesprochen sind Arbeiten, die mit ständig wechselnden Arbeitssituationen, hohem Arbeitstempo oder einem laufenden Wechsel des Arbeitsplatzes mit unterschiedlichen Anforderungen verbunden sind und damit eine extreme Häufung von psychischen Belastungsmerkmalen beinhalten. Moderne Arbeitsplätze enthalten vermehrt psychische Anforderungen.
Unabhängig von der Frage, ob stark belastende Arbeitsbedingungen verändert werden können – dies ist Aufgabe einer ergonomischen Arbeitsgestaltung – muss jedoch ein bestimmtes Maß an Belastungstoleranz und Anpassungsbereitschaft an die gegebenen Arbeitsbedingungen von jedem Mitarbeiter erwartet werden.
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© Forschungsinsitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Stand 30.09.2006