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Betriebliche Interessenvertretung, Integrationsteam  

In Betrieben und Verwaltungen werden die besonderen Interessen schwerbehinderter Menschen von den Betriebs- und Personalräten gewahrt. Werden ständig mehr als fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt, ist zusätzlich noch eine Vertrauensperson als Schwerbehindertenvertretung zu wählen.

Schwerbehindertenvertretungen können die Teilhabe behinderter  Menschen am Arbeitsleben aufgrund ihrer rechtlichen Möglichkeiten wirkungsvoll unterstützen: Einflussnahme auf die Besetzung freier Ausbildungs- und Arbeitsstellen, umfassendes Informations- und Anhörungsrecht, Beteiligung an den Monatsbesprechungen zwischen dem Arbeitgeber und der kollektiven Interessenvertretung etc.

Das betriebliche Integrationsteam

Dem "betrieblichen Integrationsteam“ gehören Mitglieder des Betriebsrates oder Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der Beauftragte des Arbeitgebers an (gemäß SGB IX §§ 93, 95, 98) sowie in großen Unternehmen der Werksarzt und Mitarbeiter der Sozialberatung.

Das Integrationsteam wirkt maßgeblich bei der Erarbeitung und beim Abschluss einer Integrationsvereinbarung (vergleiche 5.1.5) mit und nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen der Prävention und innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (vergleiche Abschnitt 6) wahr.

Einzelne Arbeitsfelder des betrieblichen Integrationsteams im Rahmen der Prävention: 

  • Information und Aufklärung der Kollegen, Vorgesetzten und Personalverantwortlichen über die berufliche Leistungsfähigkeit behinderter Menschen
  • Prüfung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsaufgaben von betroffenen Mitarbeitern mit der Fragestellung, ob fähigkeits- und beanspruchungsgerechte Arbeitsanforderungen vorliegen
  • Unterstützung einer behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung
  • Anregen von sozialen Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz
  • Beratung des Betroffenen bezüglich geeigneter Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung
  • Kontaktaufnahme mit und Einbezug von Integrationsfachdiensten, Reha-Einrichtungen und Behörden bei bestimmten Fragestellungen

Hinweis:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH):

Weiterführende Links zu den genannten Gesetzen und Verordnungen:

Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer  Infothek.

Weitere Informationen im Internet:

Weitere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen zur sozialen Sicherheit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bmwi.bund.de und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bmas.bund.de.