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Arbeitsassistenz    

Schwerbehinderte Menschen können durch persönliche Hilfen am Arbeitsplatz unterstützt werden SGB IX §33). Damit ist ein über gelegentliche Handreichungen hinausgehender, regelmäßiger Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz gemeint, wobei der Betroffene die am jeweiligen Arbeitsplatz geforderten Kernaufgaben selbst erfüllen muss. Zugleich sind immer auch Möglichkeiten einer verbesserten Arbeits- und Aufgabengestaltung zu prüfen.

Mit der Novellierung des SGB IX (Teil 2) wurde ein Rechtsanspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten notwendiger Arbeitsassistenz durch die Integrationsämter eingeführt (§ 102 Abs. 4).

Aufgaben von Arbeitsassistenten

Benötigt werden „Handreichungen“. Das gilt für alle Assistenznehmer, gleich von welcher Behinderung sie betroffen sind. Die Aufgaben hängen stark von der Behinderung und kaum vom Arbeitsfeld ab:

  • Bewegungseingeschränkte Menschen werden hauptsächlich durch Tragen und Heben von Gegenständen sowie durch Hilfe bei Bürotätigkeiten unterstützt.
  • Blinde oder sehbehinderte Assistenznehmer benötigen meist Unterstützung beim Vorlesen (handschriftlicher) Texte. Außerdem gehören auch Bürotätigkeiten sowie die Begleitung bei Außenterminen zu den Aufgaben der Assistenten.
  • Hörbehinderte Menschen werden zum Beispiel bei Absprachen mit Kunden und Kollegen sowie beim Telefonieren unterstützt.
  • Assistenznehmer, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, werden oft bei geschäftlichen Außenterminen begleitet und erhalten Hilfe bei verschiedenen Bürotätigkeiten.

In der Praxis werden Leistungen zur Arbeitsassistenz auch zusammen mit Leistungen an Arbeitgeber zur Abdeckung „außergewöhnlicher Belastungen“ (siehe 5.1.9) erbracht, weil damit flexible Formen der Arbeitsassistenz möglich sind, vor allem bei zeitlich zum Teil nicht genau vorher bestimmbarem Assistenzbedarf am Arbeitsplatz.

Hinweis:

Weiterführende Links zu den genannten Gesetzen und Verordnungen:

Weitere Links zu Gesetzestexten finden Sie in unserer  Infothek.

Weitere Informationen im Internet:

Weitere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen zur sozialen Sicherheit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bmwi.bund.de und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Es folgt ein externer Link in einem neuen Fenster:www.bmas.bund.de.